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Organisation

Personal

Die Dienststellen sind mit einer erforderlichen Anzahl von Sozialarbeiterinnen, Sozialarbeitern und Schreibkräften besetzt.

Berufliche Anforderungen an die Sozialarbeiter

Die Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter verfügen über einen Bachelorabschluss oder ein abgeschlossenes Fachhochschulstudium und die staatliche Anerkennung oder sind ihnen gleichgestellt.

Um die für ihren Beruf notwendigen sozialpädagogischen, psychologischen, soziologischen und rechtlichen Erkenntnisse gewinnen und richtig anwenden zu können, sind unter anderem folgende Fähigkeiten erforderlich:

Lebenserfahrung, Menschenkenntnis, Realitätssinn, Einfühlungsvermögen, ausreichende psychische Belastbarkeit, Durchsetzungsfähigkeit, Konfliktfähigkeit, Teamfähigkeit, Fähigkeit, eine Beziehung zu Probanden aufzubauen und zu halten, Organisationsgeschick, Kreativität, Bereitschaft zur Fortbildung beziehungsweise Qualifizierung, EDV-Kenntnisse

Praktikanten

Für Lernende, die ihr erworbenes Wissen in der Praxis vertiefen wollen beziehungsweise sich in der Arbeitswelt orientieren möchten, besteht die Möglichkeit Praktika in den Dienststellen des Sozialen Dienstes der Justiz zu absolvieren.

Den Praktikantinnen und Praktikanten werden Einblicke in die Tätigkeitsfelder der staatlichen Straffälligenhilfe, der Opferberatung und der Netzwerkarbeit gewährt.

Bewerbungen um ein Praktikum senden Sie bitte direkt an die jeweilige Dienststelle des Sozialen Dienstes der Justiz. Über diesen Link gelangen sie zu den Anschriften.

Fortbildung

Die fachlichen Anforderungen an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Sozialen Dienst der Justiz sind hoch und unterliegen einer ständigen Weiterentwicklung.

Der Soziale Dienst der Justiz verfügt über eine eigens eingerichtete Fortbildungsgruppe, die jährlich eine Konzeption für die Fortbildung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Sozialen Dienstes der Justiz entwickelt.